Ausgabe 1 / Januar 2025
Aktuelles aus Ihrer Steuerverwaltung
Wichtiges rund um die Steuererklärung
Guten Tag

Das Ausfüllen der Steuererklärung steht an. Wir geben Ihnen Tipps und Informationen, damit Ihnen das Ausfüllen einfacher geht. Danke, dass Sie sich 10 Minuten Lesezeit dafür nehmen.

Steuererklärung online ausfüllen
Am einfachsten füllen Sie die Steuererklärung in BE-Login aus
Ihre Vorteile gegenüber dem Ausfüllen auf Papier:
>
Sie können die Steuererklärung vollständig elektronisch einreichen sowie Belege online hochladen.
> Das System berechnet für Sie, wie viel Steuern Sie voraussichtlich bezahlen.
> Über die roten «i»-Symbole gelangen Sie direkt zur passenden Erklärung in der Wegleitung.
BE-Login neu mit AGOV
Der Kanton Bern verwendet für den Zugang zu seinen E-Services neu AGOV, das Behörden-Login der Schweiz. Das gilt auch für die Nutzung von BE-Login. AGOV ist einfach, sicher und kommt ohne Passwörter aus.

Stellen Sie jetzt um: Sie werden Schritt für Schritt durch die Anmeldung begleitet. Hierfür haben Sie Zeit bis Sommer 2025. Die bisherigen Anmeldeverfahren werden danach eingestellt.
Einmalige Überprüfung Ihrer E-Mail-Adresse
Wenn Sie die Steuererklärung in TaxMe-Online ausfüllen, werden Sie in den Kontaktdaten dazu aufgefordert, die E-Mail-Adresse zu verifizieren. Dazu geben Sie eine Prüfziffer (PIN-Code) ein, die Sie auf Ihre E-Mail-Adresse erhalten. Die Überprüfung machen wir zum Schutz Ihrer Daten. Diese Massnahme ist seit letztem Frühjahr wirksam und müssen Sie nur einmalig machen.
Hilfsmittel zum Ausfüllen der Steuererklärung
Füllen Sie Steuererklärungen für Drittpersonen aus?
Erledigen Sie die Steuererklärung auch für Familienmitglieder oder für Bekannte? Arbeiten Sie als Organisation und füllen die Steuererklärung für Ihre Kundschaft aus?
Im BE-Login können Sie unter dem Menüpunkt «Weitere Steuererklärungen» die Steuererklärungen von natürlichen Personen, von virtuellen Steuersubjekten wie Erbengemeinschaften oder von juristischen Personen auf einfache Weise einbinden und ausfüllen. So haben Sie sämtliche für Sie relevanten Steuererklärungen im gleichen Login verfügbar.
Haben Sie gespendet?
Spenden an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz sind steuerlich abziehbar. Dies jedoch nur, wenn die Institutionen hinsichtlich der öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecke steuerbefreit sind oder wenn es sich um Spenden an Bund, Kanton oder Gemeinden handelt.

Führen Sie jede Spende einzeln in der Steuererklärung auf. Abziehbar sind maximal 20 Prozent des Reineinkommens.

Informationen und das laufend aktuelle Verzeichnis der steuerbefreiten Institutionen finden Sie auf:
Kryptowährungen
Kryptowährungen unterliegen der Vermögenssteuer. Deklarieren Sie diese im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung. Massgeblich ist der Wert per 31. Dezember 2024. Allfällige Erträge aus Kryptowährungen sind als Vermögenserträge zu deklarieren (beispielsweise aus sogenanntem «Staking»).
Wertzuwachsgewinne durch Veräusserungen im Privatvermögen sind in den meisten Fällen steuerfrei. Mehr dazu:

Aktuell
Was ist neu für das Steuerjahr 2024?
Erhöhte Abzüge für Kosten bei der Kinderdrittbetreuung, der Ausgleich der kalten Progression, Bagatellfreigrenze für kleine Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen sind die wesentlichsten Neuerungen. Die Maximalbeiträge an die Säule 3a bleiben unverändert.
Sind Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber?
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie im Kanton Bern verpflichtet, Lohnausweise für die Leistungen an Ihre Arbeitnehmenden mit Wohnsitz im Kanton Bern auszustellen und der Steuerverwaltung einzureichen.

Senden Sie uns die Lohnausweise 2024 bis zum 31. Januar 2025.

Steuern bezahlen
Zinsen für das Steuerjahr 2025
Bei den Kantons- und Gemeindesteuern bleiben die Verzugs-, Vergütungs- und Vorauszahlungszinsen gegenüber dem Steuerjahr 2024 unverändert. Bei der direkten Bundessteuer wurden alle Zinssätze für das Kalenderjahr 2025 gesenkt.
Machen Sie Vorauszahlungen via Online-Banking?
Die Referenznummer wechselt jährlich. Passen Sie diese für Ihre Zahlungen in Ihrem Online-Banking an.

Sie finden die entsprechende Referenznummer im Steuerbereich von BE-Login. Benötigen Sie QR-Rechnungen für Ihre Einzahlungen? Bestellen Sie am selben Ort direkt die gewünschte Anzahl.
Bankverbindung ändern
Sind Ihre Kontoangaben für allfällige Rückvergütungen korrekt? Gleichzeitig mit dem Ausfüllen der Steuererklärung können Sie bei Bedarf die IBAN-Nummer Ihrer Bank- oder Postverbindung für eventuelle Rückzahlungen in den Stammdaten von TaxMe-Online anpassen.
Bleiben Sie informiert!
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Steuerverwaltung des Kantons Bern

Brünnenstrasse 66

3018 Bern

+41 31 633 60 01

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